Sonderantragsverfahren zur Veranstaltungsbelegung

Informationen zum Sonderantragverfahren im Sommersemester 24


Neben den 3 regulären Belegphasen gibt es Sonderanträge auf Zulassung zu teilnahmebeschränkten Veranstaltungen. 

Die Sonderanträge sind ohne Unterschrift gültig und inkl. aller notwendigen Anlagen ausschließlich per E-Mail von dem Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-koeln.de) an das jeweilige SSC zu richten.

Anträge für die Studiengänge Psychologie (B.Sc. und M.Sc.) sowie für das Modul Leistungsmessung und -beurteilung im B.A. Bildungswissenschaften senden Sie bitte an ssc-psychologie@uni-koeln.de

Anträge für die Studiengänge Lehramt Sozialwissenschaften/Politik (B.A. und M.Ed.) senden Sie bitte an ssc-sowi@uni-koeln.de

Anträge, die nicht von einem Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-kolen.de) verschickt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Beachten Sie bitte, dass Härtefall- und Einzelfallanträge jedes Semester erneut gestellt und belegt werden müssen.


Lesen Sie bitte auch das Informationsblatt zur Antragsstellung  im SoSe 24 und werfen Sie einen Blick in unsere FAQ zur Antragsstellung! Zum Verständnis der einzelnen Belegphasen können Sie auch die allgemeinen Grundlagen zur Veranstaltungsbelegung hier nachlesen.

Fristen für die Anträge im Sommersemester 24:

Härtefallanträge: 31.01. - 21.03.2024

Einzelfallanträge: 28.03. - 03.04.2024

Antragsformulare und Kriterien im Sommersemester 24:


Antrag auf Härtefall - / Einzelfallprüfung

Informationsblatt zum Verfahrensablauf

Generelle Regelungen für die Antragsstellung:


  • Anträge auf Härtefallregelung bzw. Anträge auf Einzelfallprüfung können nur bearbeitet werden, wenn sich der/die Antragsteller*in parallel über KLIPS auf die gewünschten Veranstaltungen bewirbt. 
  • Härtefallanträge können bereits ab Beginn der 1. Einwahlphase gestellt werden. Einzelfallanträge können frühestens nach der 1. Einwahlphase gestellt werden.
  • Wir empfehlen Ihnen Härtefallanträge so früh wie möglich zu stellen, da diese direkt nach Eingang geprüft und bearbeitet werden.
  • Einzelfallanträge werden gesammelt nach Fristende bearbeitet.
  • Alle Sonderanträge (Härtefall- und Einzelfallanträge) können nur nach Maßgabe freier Plätze bearbeitet werden. Wenn Lehrveranstaltungen bereits voll sind, findet keine Überbuchung statt!
  • Die Sonderanträge sind ohne Unterschrift gültig und inkl. aller notwendigen Anlagen ausschließlich per E-Mail von dem Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-koeln.de) an das jeweilige SSC zu richten.
  • Nach Ablauf der Frist können keine Sonderanträge mehr angenommen oder bearbeitet werden!
  • Der Sonderantrag auf Zulassung zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen ist ein Formular der Humanwissenschaftlichen Fakultät. Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten können nicht berücksichtigt werden.

Kriterien für Härtefallanträge


  • Besondere Umstände der Lebenssituation: Kinderbetreuung (bei Kindern unter 14 Jahren) oder Pflege von Angehörigen
  • Besondere Umstände der Lebenssituation: Behinderung oder chronische Erkrankung

Kriterien für Einzelfallanträge


  • Spät-Immatrikulation (aufgrund des Zeitpunktes der Immatrikulation keine Teilnahme an zweiter Einwahlphase möglich)
  • Zugehörigkeit zu einem Sport-Kader
  • Erasmus-Studierende
  • Im aktuellen Fachsemester nicht die laut Modulhandbuch/Studienverlaufsplan vorgesehene(n) Lehrveranstaltung(en) erhalten

Keine Kriterien für Härtefall - / Einzelfallanträge sind hingegen:


  • Finanzielle Gründe
  • Einschränkungen durch Berufstätigkeit
  • Zweitstudium
  • Verzögerung im Studienverlauf durch Studienfachwechsel

Erläuterungen zur Belegpflicht:


  • Der/die Antragsteller*in ist verpflichtet, dem Antrag entsprechende Nachweise (siehe FAQ) als Anlage beizufügen.
  • Bitte fügen Sie auch immer eine Kopie bei, aus der Ihr aktuelles Fachsemester hervorgeht.
  • Fehlen diese Bescheinigungen, kann der Antrag leider nicht bearbeitet werden.