Sonderantragsverfahren - Sommersemester 2024

 

Lesen Sie die Informationen zum Verfahren des Sonderantrages bitte gründlich durch, bevor Sie einen Sonderantrag stellen!

Den Sonderantrag für das Sommersemester 2024 finden Sie hier.

Eine Infografik über die Vergabe und deren zeitlichen Abläufe finden Sie hier.

 

Bitte orientieren Sie sich beim Ausfüllen des Sonderantrags an der Liste freier Plätze, um Ihre Chance auf Veranstaltungsplätze durch den Antrag zu erhöhen! Wir empfehlen Ihnen ausschließlich Veranstaltungen anzugeben, in denen noch Plätze frei sind!

Die Listen freier Plätze werden voraussichtlich am 28.03.2024 veröffentlicht werden.

Liste freier Plätze für die Bildungswissenschaften BA/MEd (Stand: noch nicht veröffentlicht)

Liste freier Plätze Erziehungswissenschaft / UF Pädagogik BA (Stand: noch nicht veröffenlicht)

 

Das SSC Pädagogik bearbeitet ausschließlich Anträge für die Studiengänge B.A./M.Ed. Bildungswissenschaften, B.A./MEd. Unterrichtsfach Pädagogik, B.A./M.A. Erziehungswissenschaft und M.A. Interkulturelle Kommunikation und Bildung

Bzgl. anderer Fachbereiche (d.h. auch Förderschwerpunkte) wenden Sie sich an die entsprechenden Ansprechpartner*innen

Bitte übermitteln Sie uns die Sonderanträge ausschließlich digital per Mail im pdf-Format unter:

Lehramtstudierende: ssc-biwi@uni-koeln.de

Erziehungswissenschaftsstudierende: ssc-erziehungswissenschaft@uni-koeln.de

 

Bitte verwenden Sie ausschließlich Ihren Studierenden-Mail-Account ([accountname]@smail.uni-koeln.de) und senden Sie uns Ihren Antrag fristgerecht zu!

Härtefallanträge können ab dem 31.01.2024 eingereicht werden. Die Einreichfrist endet am 21.03.2024. Bitte reichen Sie ihren Härtefallantrag frühstmöglich bei uns ein. Wir können leider keine weiteren Plätze an bereits voll besetzte Veranstaltungen vergeben!

Einzelfallanträge können ab dem 28.03.2024 eingereicht werden. Die Bearbeitung der Einzelfallanträge wird frühestens am Montag, den 01.04.2024 starten und bis maximal Donnerstag, den 04.04.2024 laufen. Bitte beachten Sie, dass die Einreichfrist für den Sonderantrag bereits am 03.04.2024 endet!

Wir möchten Sie dringend darum bitte in der Zwischenzeit von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes des eingereichten Antrags abzusehen! Sie werden von uns nicht explizit darüber informiert, ob Sie einen Fixplatz erhalten haben. Vergewissern Sie sich bitte selbstständig in KLIPS 2.0 unter LV-An-/Abmeldung, ob Ihre Antragstellung erfolgreich war.

Bei der Platzvergabe orientieren wir uns an der Ordnung über Zulassung zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen. Diese finden Sie hier .

 

Antrag auf Härtefallregelung/Einzelfallprüfung - zum Verfahren Sommersemester 2024

 

1. Anträge auf Härtefallregelung bzw. Anträge auf Einzelfallprüfung können nur bearbeitet werden, wenn eine Bewerbung via KLIPS 2.0 auf die gewünschten Veranstaltungen erfolgt ist.

(Tipp: Es ist empfehlenswert, sich bei mehreren vorhandenen Parallelveranstaltungen auf mehrere zu bewerben; dies erhöht die Chancen, einen Platz zu erhalten, da Einzelfallanträge nach Maßgabe freier Plätze bewilligt werden.)

Sie können auf Ihrem Sonderantrag ebenfalls Veranstaltungen angeben, auf die Sie sich nicht in der 1. / 2. Belegungsphase beworben haben, beachten Sie hier unbedingt die "Liste freier Plätze"!

2. Fristen:

  • Härtefallanträge: 31.01.2024 - 21.03.2024 (Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig! Möglichst vor Ende der ersten Vergabephase - das erhöht die Chance auf einen Platz in Ihrer Wunschveranstaltung!)
  • Einzelfallanträge: 28.03.2024 - 03.04.2024 (Anträge, die außerhalb dieser Frist eingereicht werden, finden keine Berücksichtigung!)

3. Studierende, deren Anträge positiv beschieden sind, werden in KLIPS 2.0 zu den gewünschten Veranstaltungen zugelassen. Bei einer Ablehnung erfolgt i.d.R. keine Benachrichtigung durch die zuständige Stelle.

Kriterien für Härtefallanträge:

  • Besondere Umstände der Lebenssituation: Kinderbetreuung/Pflege von Angehörigen
  • Besondere Umstände der Lebenssituation: Behinderung oder chronische Erkrankung

Kriterien für Einzelfallanträge:

  • Spät-Immatrikulation (aufgrund des Zeitpunktes der Immatrikulation keine Teilnahme an zweiter Einwahlphase möglich)
  • Erasmus-Studierende*r
  • im aktuellen Fachsemester nicht die laut Modulhandbuch/Studienverlaufsplan vorgesehene(n) Lehrveranstaltung(en) erhalten
  • Zugehörigkeit zu einem Sport-Kader

KEINE Kriterien für Anträge:

  • finanzielle Gründe
  • Einschränkungen durch Berufstätigkeit
  • Zweitstudium
  • Verzögerung im Studienverlauf durch Studienfachwechsel

Belegpflicht:

1. Der*die Antragssteller*in ist verpflichtet, den Anträgen entsprechende Nachweise als Anlage beizufügen.

  • für Härtefallanträge Transcript of Records (ab dem 2. Fachsemester), aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und weitere Unterlagen wie beispielsweise Geburtsurkunde des zu betreuenden Kindes, Nachweis zur Pflege von Angehörigen, Nachweis über eine chronische Erkrankung/Behinderung o.ä.
  • für Einzelfallanträge Transcript of Records (ab dem 2. Fachsemester), aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (für Nachweis der Semesterzahl) u. ä. (je nach Begründung).

  2. Anträge, denen keine entsprechenden Nachweise beiliegen, werden nicht bearbeitet!