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Sozialrechtsberatung an der Universität zu Köln für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung
In den letzten Jahren erfuhr das bundesdeutsche Sozialsystem einige gravierende Veränderungen und Reformen, die sich teilweise auch deutlich auf die Situation von Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung auswirken. Vor diesem Hintergrund bietet die Universität zu Köln für diesen Personenkreis eine anwaltliche Beratung zu sozialrechtlichen Fragen an.
Durch dieses Beratungsangebot erhalten Studierende der Universität zu Köln mit einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung die Möglichkeit, sich umfangreich zu sozialrechtlichen Themen beraten und unterstützen zu lassen. Ziel dieses Angebots ist der Einstieg ins Studium und die Erleichterung des Studienalltags.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Studierende der Universität zu Köln mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Abiturientinnen und Abiturienten mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die ein Studium an der Universität zu Köln beginnen werden.
Gegenstand dieses Angebots ist die Beratung zu sozialrechtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme des Studiums an der Universität zu Köln stehen oder die sich auf behinderungsbedingte Hilfen im Studienalltag beziehen. Hierzu gehört auch die Unterstützung bei der Antragstellung, beispielsweise bei der Formulierung von Anträgen. Ausdrücklich muss darauf hingewiesen werden, dass dieses Angebot keine Vertretung vor den Gerichten beinhaltet. Auch kann hier keine Beratung zu Fragen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG geleistet werden.
Durchgeführt wird diese Beratung durch Herrn Rechtsanwalt Carl-Wilhelm Rößler. Für die Ratsuchenden entstehen keine Kosten. Dieser Service kann nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten und des vorhandenen Budgets bereitgestellt werden, demnach besteht auch kein zwingender Rechtsanspruch auf diese Beratung.
Die Beratung erfolgt nur nach vorheriger Terminabsprache per E-Mail an aqk06@uni-koeln.de.
Stand: August 2011
